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   LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08   

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LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08 (https://dejure.org/2010,20406)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2010 - L 22 U 173/08 (https://dejure.org/2010,20406)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2010 - L 22 U 173/08 (https://dejure.org/2010,20406)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 111 S 2 SGB 10, § 103 SGB 10, § 111 S 1 SGB 10, § 120 Abs 2 SGB 10, § 111 S 1 SGB 10 vom 01.01.2001
    Entfallen der Verpflichtung des ursprünglich eingetretenen Leistungsträgers; Erstattungsanspruch; Begriff des "Geltendmachens" im Sinne des § 111 S 1 SGB X (juris: SGB 10); Frist zur Geltendmachung; Abschließende außergerichtliche Entscheidung eines Erstattungsverfahrens

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 15/03 R

    Erstattungsstreitigkeit - Erstattungsanspruch - Entstehung - Kenntnis -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08
    Im Januar 2007 wies der Vorsitzende der zuständigen Kammer des SG darauf hin, dass sich aus Sicht der Kammer die diskutierte verfassungsrechtliche Frage nicht stelle, weil die Kammer der Entscheidung des BSG vom 11. November 2003 (B 2 U 15/03 R) folge.

    Nach dem richterlichen Hinweis trug die Klägerin vor, die vor dem BSG in der Entscheidung vom 11. November 2003 - B 2 U 15/03 R - verhandelte Frage stelle sich im vorliegenden Fall nicht.

    Mit Urteil vom 31. August 2007 hat das SG die Klage abgewiesen: Die Kammer folge in ständiger Rechtsprechung dem Urteil des BSG vom 11. November 2003 (B 2 U 15/03 R), wo insbesondere ausgeführt sei, dass die Erstattungsansprüche bereits mit der Erbringung der Leistung durch den Rentenversicherungsträger entstünden und der Bescheid des Unfallversicherungsträgers nur deklaratorische Wirkung habe.

    Die Verpflichtung des ursprünglich eingetretenen Leistungsträgers "entfällt" im Sinne dieser Vorschrift, wenn durch gesetzliche Regelungen der Anspruch auf die Leistung für den Fall des Zusammentreffens mit einer bestimmten anderen Leistung ausgeschlossen oder eingeschränkt wird (BSG, Urteil vom 11. November 2003, B 2 U 15/03 R, zitiert nach juris Rz. 13.).

    Auch hängt die Entstehung des Erstattungsanspruchs nicht davon ab, dass dem erstattungsberechtigten Träger das Bestehen eines Erstattungsanspruchs bekannt war (BSG, Urteil vom 11. November 2003, B 2 U 15/03 ).

    Im Ergebnis entspricht dies der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11. November 2003 - B 2 U 15/03 R, zitiert nach juris.

  • BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 18.02

    Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung, Fristlauf; Fristlauf zur

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08
    Der Senat teilt die Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 10. April 2003 5 C 18/02, wonach weder dem Wortlaut des § 120 Abs. 2 SGB X noch dessen Entstehungsgeschichte ein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen ist, dass die auf eine verwaltungsökonomische Abwicklung noch anhängige Erstattungsverfahren gerichtete Übergangsregelung materiell-rechtliche Wirkung haben und ein Wiederaufleben bereits erloschener Kostenerstattungsansprüche bewirken sollte.

    Hierzu wurde zitiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2003 - 5 C 18/02).

  • BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 11/02 R

    Anrechnung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08
    Am 29. Juni 2005 kam die Klägerin gegenüber der Beklagten auf deren Schreiben vom 24. April 2002 zurück und bezog sich auf das BSG-Urteil vom 26. Februar 2003 - B 8 Kn 11/02, wonach keine Unklarheiten über die Anwendung des § 93 SGB VI in der Fassung des WFG bestünden.

    Sie wiederholte ihre Auffassung, dass § 93 Abs. 1 bis 3 SGB VI in der Fassung des WFG für Zeiten vor dem 01. August 1996 unter Berücksichtigung des BSG-Urteils vom 26. Februar 2003 (B 8 Kn 11/02 R) anzuwenden sei.

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08
    Die hiergegen vorgebrachte Argumentation der Klägerin, die Berufsgenossenschaft sei kein Grundrechtsträger, so dass dieser Argumentation nicht u erfolgen sei, ist entgegenzuhalten, dass dem Erfordernis der Rechtssicherheit auch im Bereich des Verwaltungshandeln angemessen Rechnung zu tragen ist (BVerfGE 60, 253, 270).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 19/01 R

    Versorgungsausgleich - Beitragserstattung - Anfechtbarkeit eines dem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08
    Es entspricht nicht der Billigkeit, einem Beigeladenen, der keinen Antrag gestellt hat (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 14. November 2002 - B 13 RJ 19/01 R) oder einem Kostenrisiko nicht ausgesetzt gewesen ist (§ 197 a Abs. 2 Satz 1 SGG i. V. m. § 154 Abs. 3 erster Halbsatz VwGO), dessen außergerichtliche Kosten zu erstatten (§ 162 Abs. 3 VwGO).
  • BSG, 25.04.1989 - 11a RK 4/87

    Zuständigkeit iS. der Erstattungsvorschrift § 105 Abs. 1 S. 1 SGB X, Entstehung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08
    Dies kann er ohne Kenntnis des Forderungsbetrages feststellen, wenn die Umstände, die im Einzelfall für die Entstehung des Erstattungsanspruchs maßgeblich sind, und der Zeitraum, für den die Sozialleistungen erbracht wurden, hinreichend konkret mitgeteilt sind (BSGE 65, 31, 37, zitiert nach juris Rz. 15).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08
    Es erscheine verfehlt, dass sich die Klägerin trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2002 (1 BvL 19/97 Abs. 3 des § 93 Abs. 3 SGB VI) berufen wolle.
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 29/95

    Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers bei Überzahlung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08
    Mit Schreiben vom 08. Juni 1999 antwortete die Klägerin, in Kenntnis der Urteile des BSG vom 29. April 1997 (8 RKn 29/95) und 30. Juni 1997 (8 RKn 28/95 und 8 RKn 35/95) ordne die BfA ihren Erstattungsanspruch unter § 103 SGB X. Die diesbezüglichen Entscheidungsgründe seien nicht überzeugend und seien nicht entscheidungserheblich.
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 28/95

    Zusammentreffen von Witwenrente mit Unfallhinterbliebenenrente, Erfüllungsfiktion

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08
    Mit Schreiben vom 08. Juni 1999 antwortete die Klägerin, in Kenntnis der Urteile des BSG vom 29. April 1997 (8 RKn 29/95) und 30. Juni 1997 (8 RKn 28/95 und 8 RKn 35/95) ordne die BfA ihren Erstattungsanspruch unter § 103 SGB X. Die diesbezüglichen Entscheidungsgründe seien nicht überzeugend und seien nicht entscheidungserheblich.
  • BSG, 30.06.1997 - 8 RKn 35/95

    Anrechnung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2010 - L 22 U 173/08
    Mit Schreiben vom 08. Juni 1999 antwortete die Klägerin, in Kenntnis der Urteile des BSG vom 29. April 1997 (8 RKn 29/95) und 30. Juni 1997 (8 RKn 28/95 und 8 RKn 35/95) ordne die BfA ihren Erstattungsanspruch unter § 103 SGB X. Die diesbezüglichen Entscheidungsgründe seien nicht überzeugend und seien nicht entscheidungserheblich.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2006 - L 2 RI 247/04
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